Spritzgießwerkzeuge nicht im Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Spritzgießwerkzeuge brauchen kein CE-Kennzeichen
Ein Hersteller von Spritzgießwerkzeugen darf an seinen Produkten weder eine CE-Kennzeichnung anbringen noch eine EG-Konformitätserklärung abgeben oder eine Einbauerklärung ausstellen. Darauf weist der Verband TecPart hin.
Am 29. Dezember 2009 ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft getreten. Seither fordern Kunden der Kunststoffverarbeiter und der Werkzeugbauunternehmen teilweise eine Kennzeichnung der für sie gebauten Spritzgießwerkzeuge mit der CE-Kennzeichnung. Diese Forderungen beruhen in der Regel nicht auf einer gesetzlichen Forderung oder dem gestiegenen Schutzbedürfnis der Mitarbeiter, sondern auf ökonomischen Gründen. Das teilt der TecPart – Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V., Frankfurt a.M., mit.
Spritzgießwerkzeuge erfüllen nach Angaben des Verbandes nicht die Definitionen von Maschinen. Sie werden im Artikel 2 b unter „ auswechselbare Ausrüstungen" per Begriffsbestimmung als Werkzeuge aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen und können auch nicht als unvollständige Maschinen abgesehen werden.
Ein Werkzeug sei letztendlich ein Hilfsmittel zur Formgebung von Rohstoffen, oder um Gegenstände (Werkstücke oder Materialien im weitesten Sinne) in eine vorgegebene Gestalt zu bringen, heißt es weiter.
Für die Übertragung der Begrifflichkeiten aus den Rechtsgrundlagen in den Sprachgebrauch der Kunststoffindustrie kommt erschwerend hinzu, dass sich der Begriff „Werkzeuge" für Spritzgießwerkzeuge, bislang auch oftmals Spritzgießformen genannt, erst in der jüngsten Zeit durchgesetzt hat. So wurde der Begriff Werkzeug auch in dem Grundlagenwerk „Form, Werkzeug und Recht – Vertragsleitfaden für die Kunststoff verarbeitende Industrie" des GKV Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. und der Broschüre „Formteilentwicklung und Werkzeugbau – Grundsätze zur Konzeption und Tolerierung" vom Tec Part Verband Technische Kunstoff-Produkte e.V. eingeführt.
Fazit: Spritzgießwerkzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, somit darf der Hersteller weder eine CE-Kennzeichnung anbringen noch eine EG-Konformitätserklärung abgeben oder eine Einbauerklärung ausstellen.
TecPart – Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. ist die Interessenvertretung für Hersteller von technischen Kunststoff-Produkten. Die Mitglieder sind Experten auf dem Gebiet der Spritzgießtechnik und anderen Kunststoffverarbeitungsverfahren und designen, konstruieren und produzieren technische Kunststoffteile und die Werkzeuge zu deren Herstellung. Auftraggeber und Abnehmer sind die Automobil-, Elektro- und Medizintechnikindustrie. TecPart ist einer der Trägerverbände des Gesamtverbands Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV).
· Weitere Informationen www.tecpart.de


